Bundesweite Rahmenbedingungen für den Hochwasser-Schutz



Das Hochwasser-Schutz-Gesetz soll, nachdem es bereits einmal im Bundesrat gescheitert ist und auch im Berliner Vermittlungsausschuss keine Zustimmung gefunden hat, nun am 16. März abschließend beraten werden. Nach der Zustimmung von Rheinland-Pfalz geht man nun von einer breiten Mehrheit für das Gesetz aus. Es überlässt den Schutz vor Überflutungen entlang der Flüsse nicht mehr allein den Ländern, sondern setzt bundesweite Rahmenbedingungen fest.

Erstmals sieht das Gesetz ein grundsätzliches Verbot von Bauplanungen in Überschwemmungsgebieten vor. Ausnahmen sind nur unter strengen Auflagen möglich, etwa wenn eine Gemeinde keine andere Möglichkeiten zur Ansiedlungen mehr hat. Die Gebäude müssen dann aber in ihrer Bauweise der Hochwassergefahr angepasst werden. Eine Gefährdung der Menschen muss ausgeschlossen werden. Die Verantwortung für die Vermeidung von Schäden liegt beim jeweiligen Bundesland.

Die Bundesländer müssen zudem Überschwemmungsgebiete ausweisen und die Menschen vor Hochwassergefahren warnen.

Entlang den Flüssen müssen Vorsorge-Pläne erstellt werden, um einen abgestimmten Hochwasserschutz zu gewährleisten.

Ein generelles Ackerbau-Verbot in gefährdeten Gebieten scheiterte allerdings am Einspruch von Rheinland-Pfalz. (dpa, afp)

 

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