Bundesweite
Rahmenbedingungen für den Hochwasser-Schutz Erstmals sieht das Gesetz ein grundsätzliches Verbot von Bauplanungen in Überschwemmungsgebieten vor. Ausnahmen sind nur unter strengen Auflagen möglich, etwa wenn eine Gemeinde keine andere Möglichkeiten zur Ansiedlungen mehr hat. Die Gebäude müssen dann aber in ihrer Bauweise der Hochwassergefahr angepasst werden. Eine Gefährdung der Menschen muss ausgeschlossen werden. Die Verantwortung für die Vermeidung von Schäden liegt beim jeweiligen Bundesland. Die Bundesländer müssen zudem Überschwemmungsgebiete ausweisen und die Menschen vor Hochwassergefahren warnen. Entlang den Flüssen müssen Vorsorge-Pläne erstellt werden, um einen abgestimmten Hochwasserschutz zu gewährleisten. Ein generelles Ackerbau-Verbot in gefährdeten Gebieten scheiterte allerdings am Einspruch von Rheinland-Pfalz. (dpa, afp)
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