Niederschrift über die 35. Sitzung des Wirtschaftsausschusses in der Wahlperiode 2004/2009 am Montag, dem 27.10.2008, 16:10 Uhr bis 18:02 Uhr, bei der Firma STRABAG Real Estate GmbH Gebäude HV 1, 1. Etage, Raum 101 und 102 Siegburger Straße 241, 50679 Köln |
9.2.2 Aufhebung der Einleitungsbeschlüsse betr. die 5. Änderung und die 6. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 6456/06 Arbeitstitel: Gewerbegebiet Langel in Köln-Merkenich, 5. Änderung bzw. 6. Änderung und Ergänzung Neuer Beschluss über die Einleitung und Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: Gewerbegebiet Langel in Köln-Fühlingen/-Merkenich, 5. Änderung und Ergänzung 3494/2008 Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss wie folgt zu beschließen: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, 1. den in seiner Sitzung am 29.07.2003, TOP 13.1, gefassten Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6456/06, Arbeitstitel: Gewerbegebiet Langel in Köln-Merkenich, 5. Änderung, öffentliche Bekanntmachung am 11.08.2003, aufzuheben (Plangebiet siehe Anlage 1); 2. den in seiner Sitzung am 10.10.2002, TOP 13.3, gefassten Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 6456/06, Arbeitstitel: Gewerbegebiet Langel in Köln-Fühlingen/-Merkenich, 6. Änderung, öffentliche Bekanntmachung 28.10.2002, aufzuheben (Plangebiet siehe Anlage 1); 3. das Verfahren zur Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 6456/06 gemäß § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet ca. 80 m südlich des Mohlenweges zwischen Energietrasse (östliche Grenze des Grundstücks des REWEZentrallagers und dem Sportplatz Fühlingen), östlich der Ortslage Fühlingen und östlich des Heinrichshofes und des Heinrichshofweg bis südlich des Mennweges bis zur Neusser Landstraße/Blumenbergsweg, nördlich des Mennweges, ausschließlich der Splittersiedlung und der Reitanlage südlich des Mennweges, Mennweg/Hitdorfer Fährweg und Umweg und die Energietrasse in Richtung Süden bis ca. 80 m südlich des Mohlenweges in Köln-Fühlingen/-Merkenich einzuleiten (Plangebiet siehe Anlage 2); 4. nimmt das städtebauliche Planungskonzept zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB nach Modell 2. Zusatzbeschluss: - Eine zügige Umsetzung der Umgehungsstraße Fühlingen (L43) mit der Trassenführung nach Variante 2c wird befürwortet. Auf ausreichenden Lärmschutz ist zu achten. Die Weiterführung der Umgehungsstr. über den Blumenbergsweg zu AB muss Sinnvollerweise zeitgleich erfolgen. Entsprechende Verhandlungen mit dem Land sind voranzutreiben. Auch eine Vorfinanzierung durch beteilige Unternehmen, wie zum Beispiel Ineos / Paralllelweg, sollte in Erwägung gezogen werden. - Für die nördlich der Umgehungsstr., am Mennweg, wohnenden Menschen – auch Schulkinder – muss eine gute / sichere Überquerung, zu Fuß und per Fahrrad, auf die südliche Seite geschaffen werden. Ein Umweg, zu Fuß über den Kreisverkehr, wird nicht angenommen werden und ist abzulehnen. Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) am 16.10.2008 9 - Bezüglich der Bebbauung durch REWE soll die uralte Verbindung zwischen Fühlingen in der Ost-West Achse zum Rhein hin – sichergestellt sein. Es soll geprüft werden ob dies allein durch ein errichten des REWE Gebäudes, parallel zu Mohlenweg mit der längeren Seite, erreicht werden kann. Eine Brücke, mit den daraus entstehenden Kosten, könnte dann entfallen da dieses Gebäude über die L43 und die Planstrassen erreichbar wären. Für die Sichtachsen von Fühlungen zum Rhein und umgekehrt ist das ebenfalls von Vorteil. - Das Erscheinungsbild des bestehenden REWE Gebäudes ist optisch wie akustisch verbesserungsfähig. - Licht und Geräuschemission sowie das äußere Erscheinungsbild sind bei einem Gebäude, wie dem geplanten, das einen enormen Einschnitt in die eher ländliche Landschaft bedeutet, möglichst diesem Umfeld anzupassen. - Die Gestaltung des Gebäudes soll farblich in angemessener Form dem Umfeld gerecht werden. Die Dachlinie sollte nicht nur eine durchgehende Waagerechte sein. Hier ist eine Auflockerung der Dachlandschaft erforderlich. - Das Gebäude sollte mit einer ausreichenden Begrünung ummantelt werden. Dies soll mit Sträuchern und Bäumen geschehen. Die Bäume müssen bereits eine bestimmte Größe – 2m bis 3m ? – bei der Pflanzung haben. Die Höhe der ausgewachsenen Bäume sollte bis zur Gebäudehöhe sein. Es sollen ortsübliche heimische Gehölze angepflanzt werden. - Wird eine zeitgleiche Fertigstellung der REWE Gebäude und deren Inbetriebnahme und der L43 sowie der Planstrassen im GE und GI sichergestellt? - Sind Pläne erstellt, mit den entsprechenden Überprüfungen der Verkehre, für den Fall das die zeitgleiche Inbetriebnahme nicht erreicht wird? Wird dabei eine Mehrbelastung der umliegenden Orte vermieden? Wie sehen die Pläne aus? Werden die Pläne auch bei der Bürgerbeteiligung vorgestellt? Zudem wird beschlossen, dass eine frühzeitige Information der Bezirksvertretung seitens REWE mit der Möglichkeit der Einflussnahme bei der Gestaltung des Gebäudes bzw. der Ausgestaltung des Umfeldes erfolgt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen |
Niederschrift über die 42. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses in der Wahlperiode 2004/2009 am Donnerstag, dem 11.09.2008, 16:05 bis 19:14 Uhr (öffentlicher Teil) und 19:14 bis 19:20 Uhr (nichtöffentlicher Teil), Historisches Rathaus, Konrad-Adenauer Saal, Raum-Nr. 1.18 |
13.4 Aufhebung der Einleitungsbeschlüsse betr. die 5. Änderung und die 6. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 6456/06 Arbeitstitel: Gewerbegebiet Langel in Köln-Merkenich, 5. Änderung bzw. 6. Änderung und Ergänzung Neuer Beschluss über die Einleitung und Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: Gewerbegebiet Langel in Köln-Fühlingen/-Merkenich, 5. Änderung und Ergänzung 3494/2008 RM Moritz kann unter Bezugnahme auf Anlage 3 nicht nachvollziehen, warum die Straße rechts und links von einem Lärmschutzwall begeleitet wird. Zudem empfindet RM Moritz manche Kreuzungsaufweitungen als überdimensioniert. Herr von Wolff vom Stadtplanungsamt verweist auf die Verpflichtung, bei der Neuanlage derartiger Straßen entsprechende Lärmvorsorge zu treffen. Zudem macht Herr von Wolff auf die erhebliche Verkehrsbelastung der B 9 aufmerksam. Diese zweispurige Bundesstraße soll Niederschrift über die 42. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 11.09.2008 - 30 - im weiteren Verlauf über den Blumenbergsweg an die Autobahn angeschlossen werden und im südlichen Verlauf größere Industriegebiete einschließlich Ford erschließen. Des weiteren spricht Herr von Wolff Beschwerden von Bürgern aus der Ortslage Fühlingen an, die seit Jahren darauf warten, eine Umgehungsstraße zur Entlastung des dortigen Durchgangsverkehrs zu erhalten. Dem von RM Moritz kritisierten Lärmschutzwall stellt Herr von Wolff die Alternative einer Lärmschutzwand entgegen. Ohne einen Lärmschutz an dieser Stelle sei eine Planung dieser Art nicht rechtssicher durchzuführen. Bezogen auf die von RM Moritz angesprochene Kreuzung am Mennweg klärt Herr von Wolff auf, dass hierüber die Erschließung des Ortsteils Langel erfolge. Aus Gründen der Verkehrssicherheit und des Verkehrsflusses müsse hier ein sicheres Abbiegen von einer stark befahrenen Bundesstraße in eine Nebenstraße über eine Abbiegespur sichergestellt werden. Auf Nachfrage von RM Moritz weist Herr von Wolff darauf hin, dass es einen geschützten Landschaftsbestandteil gebe, welcher durch die Straßentrasse nicht berührt werden solle. Auch aus Sicht der SPD-Fraktion sei diese Kreuzung überdimensioniert, so RM Dr. Bürgermeister. Weiterhin spricht RM Dr. Bürgermeister eine die nördlichen Dörfer verbindende Fußund Radwegeverbindung an. Ihre Fraktion bittet darum, sicherzustellen, dass seitens REWE keine Überbauung zu dem bereits bestehenden Gebäude erfolgt, damit diese Fuß- und Radwegeverbindung attraktiv erhalten bleibt. Vorsitzender Klipper bittet zu berücksichtigen, dass es sich hier um eine große Erweiterung eines Industrieunternehmens handele, die es gelte, im Stadtgebiet zu ermöglichen. RM Moritz bezweifelt die Aussage von Herrn von Wolff hinsichtlich des Erfordernisses einer Abbiegespur am Mennweg. Dies halte sie auch nicht für moderne Verkehrsplanung. Viele Straßen des Kölner Nordens verfügen über Lärmschutzwälle, was die Orte sehr unattraktiv mache, so RM Moritz weiter. Beigeordneter Streitberger zeigt Verständnis gegenüber dem Unbehagen bezüglich der Lärmschutzwälle in der freien Landschaft. Diese Bedenken sollten im weiteren Verfahren berücksichtigt werden. Die Auffassung von RM Moritz in Bezug auf die Abbiegesituation am Mennweg teile er jedoch nicht. Es handele sich bei dem zur Rede stehenden Bereich um einen Kurvenbereich mit einer Abbiegesituation, was nicht ungefährlich sei. Eine mögliche Alternative wäre die Einrichtung eines weiteren Kreisverkehres. Dies könne untersucht werden. RM Sterck macht auf die Wichtigkeit der vorgesehenen Lärmschutzmaßnahmen aufmerksam. Ebenso sieht er das Erfordernis einer Abbiegespur am Mennweg; diese würde er einem Kreisverkehr vorziehen. Gerichtet an die Verwaltung fragt RM Sterck an, warum die Straßenführung insgesamt eine Delle enthalte, welche das Gewerbegebiet künstlich und nachteilig verkleinere. Herr von Wolff teilt mit, dass hier ein geschützter Landschaftsbestandteil umfahren werden muss. Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in den Ausschuss Umwelt, Gesundheit und Grün, in die Bezirksvertretung Chorweiler und in den Wirtschaftsausschuss. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. |