Bebauungsplan Umgehungsstraße Fühlingen / Gewerbegebiet


Am Montag den 15.12.2008 um 19:00 Uhr im Bezirksrathaus Chorweiler,
Großer Saal, Pariser Platz 1wird dieses Projekt öffentlich vorgestellt.
Alle interessierte Bürgerinnen und Bürger sind hierzu herzlich eingeladen und können Vorschläge zur Planung äußern.

Einzelheiten siehe unter

Bericht vom Bezirksbürgermeister
Jürgen Kircher auf Worringen Pur



Niederschrift
über die 35. Sitzung des Wirtschaftsausschusses in der Wahlperiode 2004/2009 am
Montag, dem 27.10.2008, 16:10 Uhr bis 18:02 Uhr, bei der Firma
STRABAG Real Estate GmbH
Gebäude HV 1, 1. Etage, Raum 101 und 102
Siegburger Straße 241, 50679 Köln
9.2.2 Aufhebung der Einleitungsbeschlüsse betr. die 5. Änderung und die 6. Änderung
und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 6456/06
Arbeitstitel: Gewerbegebiet Langel in Köln-Merkenich, 5. Änderung bzw. 6.
Änderung und Ergänzung
Neuer Beschluss über die Einleitung und Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Arbeitstitel: Gewerbegebiet Langel in Köln-Fühlingen/-Merkenich, 5. Änderung
und Ergänzung
3494/2008
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss wie folgt zu beschließen:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,
1. den in seiner Sitzung am 29.07.2003, TOP 13.1, gefassten Beschluss zur Einleitung
des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6456/06, Arbeitstitel: Gewerbegebiet
Langel in Köln-Merkenich, 5. Änderung, öffentliche Bekanntmachung am
11.08.2003, aufzuheben (Plangebiet siehe Anlage 1);
2. den in seiner Sitzung am 10.10.2002, TOP 13.3, gefassten Beschluss zur Einleitung
des Verfahrens zur Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 6456/06, Arbeitstitel:
Gewerbegebiet Langel in Köln-Fühlingen/-Merkenich, 6. Änderung, öffentliche
Bekanntmachung 28.10.2002, aufzuheben (Plangebiet siehe Anlage 1);
3. das Verfahren zur Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 6456/06 gemäß
§ 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet ca. 80 m südlich des
Mohlenweges zwischen Energietrasse (östliche Grenze des Grundstücks des REWEZentrallagers
und dem Sportplatz Fühlingen), östlich der Ortslage Fühlingen und östlich
des Heinrichshofes und des Heinrichshofweg bis südlich des Mennweges bis zur
Neusser Landstraße/Blumenbergsweg, nördlich des Mennweges, ausschließlich der
Splittersiedlung und der Reitanlage südlich des Mennweges, Mennweg/Hitdorfer
Fährweg und Umweg und die Energietrasse in Richtung Süden bis ca. 80 m südlich
des Mohlenweges in Köln-Fühlingen/-Merkenich einzuleiten (Plangebiet siehe Anlage
2);
4. nimmt das städtebauliche Planungskonzept zur Kenntnis und beschließt die Durchführung
der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB nach Modell 2.
Zusatzbeschluss:
- Eine zügige Umsetzung der Umgehungsstraße Fühlingen (L43) mit der Trassenführung
nach Variante 2c wird befürwortet. Auf ausreichenden Lärmschutz ist zu achten.
Die Weiterführung der Umgehungsstr. über den Blumenbergsweg zu AB muss Sinnvollerweise
zeitgleich erfolgen. Entsprechende Verhandlungen mit dem Land sind voranzutreiben.
Auch eine Vorfinanzierung durch beteilige Unternehmen, wie zum Beispiel
Ineos / Paralllelweg, sollte in Erwägung gezogen werden.
- Für die nördlich der Umgehungsstr., am Mennweg, wohnenden Menschen – auch
Schulkinder – muss eine gute / sichere Überquerung, zu Fuß und per Fahrrad, auf die
südliche Seite geschaffen werden. Ein Umweg, zu Fuß über den Kreisverkehr, wird
nicht angenommen werden und ist abzulehnen.
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) am 16.10.2008
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- Bezüglich der Bebbauung durch REWE soll die uralte Verbindung zwischen Fühlingen
in der Ost-West Achse zum Rhein hin – sichergestellt sein. Es soll geprüft werden ob
dies allein durch ein errichten des REWE Gebäudes, parallel zu Mohlenweg mit der
längeren Seite, erreicht werden kann. Eine Brücke, mit den daraus entstehenden Kosten,
könnte dann entfallen da dieses Gebäude über die L43 und die Planstrassen erreichbar
wären. Für die Sichtachsen von Fühlungen zum Rhein und umgekehrt ist das
ebenfalls von Vorteil.
- Das Erscheinungsbild des bestehenden REWE Gebäudes ist optisch wie akustisch
verbesserungsfähig.
- Licht und Geräuschemission sowie das äußere Erscheinungsbild sind bei einem Gebäude,
wie dem geplanten, das einen enormen Einschnitt in die eher ländliche Landschaft
bedeutet, möglichst diesem Umfeld anzupassen.
- Die Gestaltung des Gebäudes soll farblich in angemessener Form dem Umfeld gerecht
werden. Die Dachlinie sollte nicht nur eine durchgehende Waagerechte sein.
Hier ist eine Auflockerung der Dachlandschaft erforderlich.
- Das Gebäude sollte mit einer ausreichenden Begrünung ummantelt werden. Dies soll
mit Sträuchern und Bäumen geschehen. Die Bäume müssen bereits eine bestimmte
Größe – 2m bis 3m ? – bei der Pflanzung haben. Die Höhe der ausgewachsenen
Bäume sollte bis zur Gebäudehöhe sein. Es sollen ortsübliche heimische Gehölze angepflanzt
werden.
- Wird eine zeitgleiche Fertigstellung der REWE Gebäude und deren Inbetriebnahme
und der L43 sowie der Planstrassen im GE und GI sichergestellt?
- Sind Pläne erstellt, mit den entsprechenden Überprüfungen der Verkehre, für den Fall
das die zeitgleiche Inbetriebnahme nicht erreicht wird? Wird dabei eine Mehrbelastung
der umliegenden Orte vermieden? Wie sehen die Pläne aus? Werden die Pläne auch
bei der Bürgerbeteiligung vorgestellt?
Zudem wird beschlossen, dass eine frühzeitige Information der Bezirksvertretung seitens
REWE mit der Möglichkeit der Einflussnahme bei der Gestaltung des Gebäudes bzw. der
Ausgestaltung des Umfeldes erfolgt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen



Niederschrift
über die 42. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses in der Wahlperiode 2004/2009
am Donnerstag, dem 11.09.2008, 16:05 bis 19:14 Uhr (öffentlicher Teil)
und 19:14 bis 19:20
Uhr (nichtöffentlicher Teil),
Historisches Rathaus, Konrad-Adenauer Saal, Raum-Nr. 1.18
13.4 Aufhebung der Einleitungsbeschlüsse betr. die 5. Änderung und die 6. Änderung
und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 6456/06
Arbeitstitel: Gewerbegebiet Langel in Köln-Merkenich, 5. Änderung bzw. 6.
Änderung und Ergänzung
Neuer Beschluss über die Einleitung und Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Arbeitstitel: Gewerbegebiet Langel in Köln-Fühlingen/-Merkenich, 5. Änderung
und Ergänzung
3494/2008
RM Moritz kann unter Bezugnahme auf Anlage 3 nicht nachvollziehen, warum die Straße
rechts und links von einem Lärmschutzwall begeleitet wird. Zudem empfindet RM Moritz
manche Kreuzungsaufweitungen als überdimensioniert.
Herr von Wolff vom Stadtplanungsamt verweist auf die Verpflichtung, bei der Neuanlage
derartiger Straßen entsprechende Lärmvorsorge zu treffen. Zudem macht Herr von Wolff auf
die erhebliche Verkehrsbelastung der B 9 aufmerksam. Diese zweispurige Bundesstraße soll
Niederschrift über die 42. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 11.09.2008
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im weiteren Verlauf über den Blumenbergsweg an die Autobahn angeschlossen werden und
im südlichen Verlauf größere Industriegebiete einschließlich Ford erschließen. Des weiteren
spricht Herr von Wolff Beschwerden von Bürgern aus der Ortslage Fühlingen an, die seit
Jahren darauf warten, eine Umgehungsstraße zur Entlastung des dortigen Durchgangsverkehrs
zu erhalten. Dem von RM Moritz kritisierten Lärmschutzwall stellt Herr von Wolff die
Alternative einer Lärmschutzwand entgegen. Ohne einen Lärmschutz an dieser Stelle sei
eine Planung dieser Art nicht rechtssicher durchzuführen. Bezogen auf die von RM Moritz
angesprochene Kreuzung am Mennweg klärt Herr von Wolff auf, dass hierüber die Erschließung
des Ortsteils Langel erfolge. Aus Gründen der Verkehrssicherheit und des Verkehrsflusses
müsse hier ein sicheres Abbiegen von einer stark befahrenen Bundesstraße in eine
Nebenstraße über eine Abbiegespur sichergestellt werden. Auf Nachfrage von RM Moritz
weist Herr von Wolff darauf hin, dass es einen geschützten Landschaftsbestandteil gebe,
welcher durch die Straßentrasse nicht berührt werden solle.
Auch aus Sicht der SPD-Fraktion sei diese Kreuzung überdimensioniert, so RM Dr. Bürgermeister.
Weiterhin spricht RM Dr. Bürgermeister eine die nördlichen Dörfer verbindende Fußund
Radwegeverbindung an. Ihre Fraktion bittet darum, sicherzustellen, dass seitens REWE
keine Überbauung zu dem bereits bestehenden Gebäude erfolgt, damit diese Fuß- und
Radwegeverbindung attraktiv erhalten bleibt.
Vorsitzender Klipper bittet zu berücksichtigen, dass es sich hier um eine große Erweiterung
eines Industrieunternehmens handele, die es gelte, im Stadtgebiet zu ermöglichen.
RM Moritz bezweifelt die Aussage von Herrn von Wolff hinsichtlich des Erfordernisses einer
Abbiegespur am Mennweg. Dies halte sie auch nicht für moderne Verkehrsplanung. Viele
Straßen des Kölner Nordens verfügen über Lärmschutzwälle, was die Orte sehr unattraktiv
mache, so RM Moritz weiter.
Beigeordneter Streitberger zeigt Verständnis gegenüber dem Unbehagen bezüglich der
Lärmschutzwälle in der freien Landschaft. Diese Bedenken sollten im weiteren Verfahren
berücksichtigt werden. Die Auffassung von RM Moritz in Bezug auf die Abbiegesituation am
Mennweg teile er jedoch nicht. Es handele sich bei dem zur Rede stehenden Bereich um
einen Kurvenbereich mit einer Abbiegesituation, was nicht ungefährlich sei. Eine mögliche
Alternative wäre die Einrichtung eines weiteren Kreisverkehres. Dies könne untersucht werden.
RM Sterck macht auf die Wichtigkeit der vorgesehenen Lärmschutzmaßnahmen aufmerksam.
Ebenso sieht er das Erfordernis einer Abbiegespur am Mennweg; diese würde er einem
Kreisverkehr vorziehen. Gerichtet an die Verwaltung fragt RM Sterck an, warum die
Straßenführung insgesamt eine Delle enthalte, welche das Gewerbegebiet künstlich und
nachteilig verkleinere. Herr von Wolff teilt mit, dass hier ein geschützter Landschaftsbestandteil
umfahren werden muss.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in den Ausschuss Umwelt,
Gesundheit und Grün, in die Bezirksvertretung Chorweiler und in den Wirtschaftsausschuss.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.